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Haftungsauschluss

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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Warenzeichen

In diesem Dokument aufgeführte Produkt- und Firmennamen sind eingetragene Warenzeichen oder Warenzeichen der jeweiligen Unternehmen und werden als geschützt anerkannt.

Datenschutz

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Allgemeine Lieferbedingungen

§ 1 Allgemeines

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art.

§ 2 Angebot und Annahme

Die Lieferung von Geräten und die Erbringung sonstiger Leistungen durch die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenanreden. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich. Spezielle Produktbeschreibungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vor Vertragsabschluß von Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden unterschrieben sind.  

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) das Angebot des Bestellers nicht annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich an die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) zurückzusenden.  

§ 4 Preise

Die Preise verstehen sich netto. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind binnen 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten, sofern nicht schriftlich eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind vorbehalten. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.

§ 6 Lieferung

Von Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet wurden. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) - Lieferanten oder deren Unterlieferanten. Für Testzwecke gelieferte Gegenstände sind Eigentum von Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt). Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) genutzt werden. Die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Bei Lieferungen ins Ausland hat der Kunde alle Nachweise (z.B. Importzertifikat) beizubringen, die für Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) zur Erlangung der Ausfuhr notwendig sind.  

§ 7 Installation von Fremdsoftware

Die Installation von Fremdsoftware durch Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) erfolgt nur aufgrund gesonderter vergütungspflichtiger Vereinbarung. Soweit Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) mit der Installation von Produkten beauftragt wurde, wird der Installationstermin dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.)  

§ 8 Gefahrenübergang

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Soweit Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) die Produkte auftragsgemäß liefert, wird der Kunde die Produkte – nach Vereinbarung auch gemeinsam mit einem Mitarbeiter von Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) - unverzüglich testen. Funktioniert das Produkt im Wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Soweit Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) mit der Lieferung nicht beauftragt ist, geht die Gefahr mit Abholung des Kunden auf diesen über.  

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von der Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluß dieser Vereinbarung an die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) ab. Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) nimmt die Abtretung an. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an uns ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen. Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) gelieferten Waren erfolgt für Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) . Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere Zahlungsverzug oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen. Bei einem Rüchnahmerecht der Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) gemäß Abs. 6 ist die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kundens freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.  

§ 10 Rückgaberecht

Die erhaltene Ware mit Ausnahme von Schriftstücken und Unterlagen kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder EMail erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Kosten für Rücksendungen trägt die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt), wenn die Rücklieferung aufgrund zweifelsfrei fehlerhafter Ware erfolgt und der von der Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) vorgeschlagene Versandweg gewählt wurde. In allen anderen Fällen sind die Kosten der Rücklieferung vom Kunden zu tragen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung mit der Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) getroffen wurde. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Dr. Fuhrland F&E-Beratung (haftungsbeschränkt), Bahnhofsring 32, 01723 Grumbach. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist.  

§ 11 Gewährleistung

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nacherfüllungsverlangen sind schriftlich zu stellen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) wird nach Eingang dieser spezifizierten schriftlichen Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben, oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, die die Behebung des Fehlers erlauben. Solange die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) die vorstehend beschriebenen Maßnahmen zur Behebung der Mängel durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware ergreift, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Bei einem kaufmännischen Handelsgeschäft hat der Kunde die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Qualität zu überprüfen. Erkennbare Mängel und Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung angezeigt werden. Die Haftung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf den Einsatz zurück zu führen sind, der nicht die von Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) empfohlenen Spezifikationen aufweisen oder für die Folgen unsachgemäßer Behandlung. Die Gewährleistungsfrist entspricht der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Jegliche Gewährleistung für Produkte, die vom Kunden entgegen der Spezifikation von Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) geändert oder benutzt wurden, entfällt.  

§ 12 Haftung

Die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Schäden, gleichgültig worauf diese beruhen einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertragliche Haftung, es sei denn, solche Schäden wurden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) verursacht oder Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) hat einen Schaden durch eine Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht verursacht. Die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) haftet für mittelbare und Folgeschäden und entgangenen Gewinn nur bei Vorsatz. In allen Fällen, in denen die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) haftet, ist die Haftung von Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) der Höhe nach auf die Schäden begrenzt, die die Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) beim Abschluss des zugrundeliegenden Vertrages voraussehen konnte. Soweit die Haftung von Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) nach vorstehendem nicht ausgeschlossen ist, ist sie auf einen Höchstbetrag von EUR 10.000, und bei Sach- und Vermögensschäden auf einen Höchstbetrag von EUR 10.000, für jeden einzelnen Haftungsfall, für den der Kunde Ansprüche geltend machen kann, beschränkt.  

§ 13 Abtretungsverbot

Einen Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) , einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen.  

§ 14 Exportkontrollvorschriften

Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, gegen den Inhalt der Ausfuhrgenehmigung oder sonstige einschlägige Bestimmungen nicht zu verstoßen; der Kunde bestätigt, die betreffenden Bestimmungen zu kennen. Der Kunde wird der Dr. Fuhrland F&E-Beratung UG (haftungsbeschränkt) auf Wunsch alle für die Beantragung der Ausfuhrgenehmigung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.  

§ 15 Sonstiges

Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen sind durch schriftliche Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sowie bestätigter Aufträge bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UNCITRAL-Übereinkommen über internationale Warenverträge vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dresden.